| von der Beurkundung bis zur Beerdigung |
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| Todesbescheinigung durch den Arzt | |
| Glockengeläut Mitteilung an Frau Unruhe | |
| Beurkundung bei der Stadtverwaltung (Standesamt) innerhalb von 24 Std. | Urkunden für Rentenversicherung
für Sozialversicherung Beantragung Sterbegeld / Krankenversicherung Beantragung Restleistung / Rentenversicherung für Kirchliche Zwecke und andere Zwecke |
| Anmeldung Begräbnis bei | Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Begräbnis hat zwischen 48 - 120 Std. nach Todeseintritt stattzufinden Leichnam ist innerhalb von 36 Std. in einer Leichenhalle aufzubaren Kirchenamt (Pastor) Termin Seelenamt Termin 30 täg. Gedächtnisamt |
| Mitteilungen an | den Küster
Frau Beckmann, Eversen Nr. 12 wg. Blumenschmuck für die Kirche Verwandtschaft / Bekannte Buchhandlungen / Druckereien halten Karten u. Briefumschläge bereit evtl. an Zeitung wg. Anzeige / Anruf bei der Zeitung (Lokalredaktion) |
Bestellungen ![]() |
Blumenschmuck (evtl. gemeinschaftliche Bestellung)
Kränze (evtl. gemeinschaftliche Bestellung) Frau Helmes, Eversen Nr. 50 wg. vorlesen zur Totenandacht Organist für das Seelenamt Sarg mit Ausstattung Schlüssel für Leichenhalle Eversen beim Bez.-Verw.-St.-Leiter evtl. vorherige Reinigung der Leichenhalle Sargträger (evtl. über den Oberst der Schützenbruderschaft) Kaffee / Kuchen für nach der Beerdigung |
| Einladung an | Verwandte
Pastor Meßdiener Sargträger Organist Totengräber |
| Totenzettel zur Verteilung an Beerdigungsteilnehmer u.A. | |
| Besuch der Leichenhalle kurz vor Beginn Seelenamt wg | Ordnung Kränze u. Blumenschmuck
Entnahme von angehefteten Beileidskarten |
| Danksagungen für Beileidsbekundungen u.a. | |